Auf dieser Seite werden Sie mit neuesten Informationen versorgt, falls es aufgrund der aktuellen Infektionslage zu Änderungen im Schul- bzw. Unterrichtsablauf kommen sollte!
30. Juni 2021, 16.30 Uhr
Liebe Eltern,
hier gelangen Sie zum Elternbrief des Kultusministeriums mit Informationen zu speziellen Ferienangeboten 2021.
Beste Grüße
Gerald Dorn
25. Juni 2021, 14.30 Uhr
Liebe Eltern,
hier gelangen Sie zum Elternbrief vom 25.Juni 2021 mit Informationen zum Förderprogramm gemeinsam.Brücken.bauen.
Herzliche Grüße
Gerald Dorn
23. Juni 2021, 8.00 Uhr
Liebe Eltern,
aufgrund weiterhin sinkender Infektionszahlen in Deutschland hat der Ministerart beschlossen, die Maskenpflicht ab Mittwoch, 23. Juni, an den Grundschulen im Klassenzimmer nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schüler*innen sowie für Lehrkräfte aufzuheben, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. (Voraussetzung: eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 50).
Beste Grüße
Gerald Dorn
16. Juni 2021, 9.00 Uhr
Liebe Eltern,
gestern kam die gute Nachricht, dass ab dem 16. Juni 2021 auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Freien unabhängig von der Inzidenz verzichtet werden kann. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter, d.h. dass u.a. im Schulgebäude selbst weiterhin Maskenpflicht besteht.
Herzliche Grüße
Gerald Dorn
15. Juni 2021, 13.00 Uhr
Liebe Eltern,
hier gelangen Sie zum Elternbrief vom 15.Juni 2021 mit Informationen zum Förderprogramm gemeinsam.Brücken.bauen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
08. Juni 2021, 10.00 Uhr
Liebe Eltern,
hier finden Sie ein aktuelles Informationsschreiben des Kultusministeriums mit allgemeinen Regelungen zum Unterrichtsbetrieb ab dem 21. Juni 2021.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
05. Juni 2021, 9.30 Uhr
Liebe Eltern,
hier finden Sie den aktuellen Rahmenhygieneplan für Schulen und das aktuelle Merkblatt zum Umgang mit Erkältungssymptomen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
04. Juni 2021, 11.00 Uhr
Liebe Schulfamilie,
nachdem die Inzidenzwerte im Landkreis in den letzten Tagen deutlich unter 50 liegen, beginnen wir am Montag, den 7. Juni mit allen Schülerinnen und Schülern in allen Jahrgangsstufen im Präsenzunterricht (d.h. ohne Mindestabstand).
Da die Notbetreuung entfällt, steht uns wieder mehr Personal für den Unterricht zur Verfügung. Wir können daher ab Montag zum ursprünglichen Stundenplan (Sept.- Dez.) zurückkehren.
Weiterhin gelten die Regeln des Rahmenhygieneplans für Schulen: Händewaschen, Maskenpflicht, regelmäßiges Lüften, ….
Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe müssen eine medizinische Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) tragen.
Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Jahrgangsstufe können sog. Alltags- oder Community-Masken nutzen, eine medizinische Gesichtsmaske wird empfohlen.
Ebenso gilt weiterhin die Testpflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts. Bei einer Inzidenz unter 100 finden die Tests zweimal pro Woche (Mo und Mi) statt.
Sollten wir wieder in den Wechselunterricht übergehen müssen, werden Sie zeitnah informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
20. Mai 2021, 11.00 Uhr
Liebe Eltern,
hier finden Sie ein Informationsschreiben des Staatsministeriums mit allgemeinen Regelungen zum Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien.
Mit welcher Unterrichtsform (Präsenzunterricht für alle, Wechselunterricht, Distanzunterricht) wir nach den Pfingstferien dann wirklich starten werden, erfahren Sie durch einen erneuten Elternbrief in der zweiten Ferienwoche.
Wir wünschen Ihnen allen erholsame Pfingstferien! Bleiben Sie und Ihre Lieben vor allem gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn mit Kollegium
06. Mai 2021, 10.15 Uhr
Liebe Eltern,
hier erhalten Sie Einblick in zwei Schreiben des Staatsministeriums zum Unterrichtsbetrieb ab dem 10. Mai 2021.
M an Eltern_Unterrichtsbetrieb ab Montag, 10. Mai 2021_r
Aktuelle Regelungen zum Unterrichtsbetrieb_05052021
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
05. Mai 2021, 8.00 Uhr
Liebe Eltern,
mit diesem Elternbrief erhalten Sie wichtige Informationen zum Schulbetrieb ab dem 10.Mai 2021.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
30. April 2021, 10.45 Uhr
Liebe Eltern,
für Sie zur Information und bitte um Kenntnisnahme:
Auswirkungen der Änderung des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“)
Für den Unterrichtsbetrieb in Bayern ergeben sich daraus derzeit keine Änderungen. Vorerst bis einschließlich 9. Mai gilt daher wie bisher auch der Inzidenzwert 100 als Schwellenwert für die umzusetzende Unterrichtsform (Distanzunterricht oder Wechselunterricht; Ausnahme 4.Klassen).
Für die Frage, ab wann welche der o.g. Unterrichtsformen beim Über- oder Unterschreiten des Schwellenwertes umzusetzen sind, gibt es jedoch folgende Neuregelung:
- Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert-Koch-Institut im Internet veröffentliche 7-Tages-Inzidenz den Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächstem darauf folgenden Tag in Kraft. (Beispiel: Überschreitung des Schwellenwertes 100 am Sonntag, Montag und Dienstag à Distanzunterricht (mit Ausnahme der 4. Jahrgangsstufe) ab Donnerstag).
- Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom Robert-Koch-Institut im Internet veröffentliche 7-Tages-Inzidenz den Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächstem darauf folgenden Tag in Kraft. (Beispiel: Unterschreiten des Schwellenwertes 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch à Wechsel bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.
- Die bisherige Stichtagsregelung, wonach allein der Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichtsbetrieb in der gesamten Folge maßgeblich war, ist somit ab sofort durch die Neuregelung außer Kraft gesetzt. Somit ist leider nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt.
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde wird amtlich bekanntmachen, sobald der Schwellenwert an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.
Bei Kenntnis davon, werden wir Sie zeitnah informieren. Bis dahin bleiben wir in der Grund- und Mittelschule Litzendorf weiterhin im Distanzunterricht (Ausnahme 4.Klassen).
Ich wünsche Ihnen ein schönen 1. Maifeiertag und ein schönes Wochenende, bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
23. April 2021, 9.30 Uhr
Liebe Eltern,
im Anschluss an die wöchentliche Inzidenzfeststellung (Stadt Bamberg 140; Landkreis 151) haben die Stadt und der Landkreis Bamberg festgelegt, dass für kommende Woche der Distanzunterricht ( 26. April – 30 . April) fortgeführt wird.
Ausgenommen davon sind weiterhin die Jahrgangsstufen 4 unserer Grundschule.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
Beste Grüße
22. April 2021, 10.30 Uhr
Liebe Eltern,
hier erhalten Sie aktuelle Informationen zum Schulbetrieb an bayerischen Schulen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
16. April 2021, 10.00 Uhr
Liebe Eltern,
für Sie zur Information und bitte um Kenntnisnahme:
Die Corona-Koordinierungsgruppe Stadt und Landkreis Bamberg hat heute entschieden, dass der Schulbetrieb in der kommenden Woche (19. – 23. April 2021) im Landkreis Bamberg weiterhin überwiegend im Distanzunterricht stattfindet und nur in den Abschlussklassen sowie den Klassen der 4. Jahrgangsstufe in den Grundschulen ein Präsenz- bzw. Wechselunterricht durchgeführt wird.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
09. April 2021, 18.30 Uhr
Liebe Eltern,
seit Tagen angekündigt haben wir zwischenzeitlich Einzelheiten bezüglich der Testpflicht erhalten. Hier finden Sie das Informationsschreiben des Ministeriums.
Am Präsenzunterricht und der Notbetreuung dürfen – entgegen der ursprünglich geplanten freiwilligen Durchführung mit Einverständniserklärung – danach nur noch Kinder mit Nachweis über einen negativen Test bzw. mit einem in der Schule durchgeführten Selbsttest teilnehmen. Eine Einverständniserklärung Ihrerseits benötigen wir nicht mehr.
Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll, müssen Sie das der Schule mitteilen und einer Testung in der Schule in schriftlicher Form widersprechen. Eine vor den Ferien gegebene Nichteinwilligung für die Durchführung der freiwilligen Tests ist hierfür nicht ausreichend. Schülerinnen und Schüler, die kein negatives Testergebnis vorweisen können und nicht in der Schule getestet werden sollen, können den Präsenzunterricht nicht besuchen. Sie erfüllen ihre Schulpflicht durch die Wahrnehmung von Angeboten im Distanzunterricht bzw. im Distanzlernen.
Welche weiteren Möglichkeiten es zum Nachweis eines negativen Testergebnisses gibt, können Sie neben ausführlicheren Informationen zur Testpflicht dem Informationsschreiben des Kultusministeriums entnehmen. Die erforderlichen Hinweise zum Datenschutz werden vom Staatsministerium zur Verfügung gestellt und sind über deren Website unter www.km.bayern.de/selbsttests abrufbar.
Liebe Erziehungsberechtigte, die Teststrategie an Schulen ist ein weiteres wichtiges Instrument zur Minimierung des Infektionsrisikos, durch die wir ein deutliches Mehr an Sicherheit gewinnen. Durch die Testung können etwaige Infektionen frühzeitig erkannt werden, was den Gesundheitsschutz aller im Schulgebäude befindlichen Personen deutlich erhöht.
Seien Sie versichert, dass alle Lehrkräfte sich ihrer Verantwortung bewusst sind und sensibel mit der Testung und den Ergebnissen umgehen.
Sollte ein Test positiv ausfallen, würden wir Sie wie bei anderen Krankheitsfällen auch anrufen und auffordern, Ihr Kind abzuholen. Sie würden von der Schule ein kurzes Infoblatt über den durchgeführten Test erhalten. Anschließend müssten Sie das Gesundheitsamt informieren und einen PCR-Test machen lassen.
Im Augenblick betrifft die Pflicht zur Testung nur die Viertklässler und die Kinder in der Notbetreuung. Bei Rückkehr in den Wechsel- oder Präsenzunterricht wird sie für alle gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
09. April 2021, 13.45 Uhr
Liebe Eltern,
hier können sie den Elternbrief nach den Osterferien einsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
08. April 2021, 15.45 Uhr
Liebe Schulfamilie,
seit gestern Nachmittag gehen bei mir vermehrt Elternanfragen hinsichtlich der Selbsttestung von Schülern bzw. der Unterrichtsform (Wechselunterricht oder Distanzunterricht) nach den Ferien ein.
Bis dato haben wir vom Ministerium noch keine genaueren schriftlichen Hinweise zur konkreten Umsetzung der Corona-Selbsttestung von Schülern erhalten. Hier kann ich zur Zeit lediglich auf die Homepage des Kultusministeriums verweisen.
Auch die Information, was die Unterrichtsform (Wechselunterricht oder Distanzunterricht) angeht, wird wahrscheinlich erst morgen durch die Kreisverwaltungsbehörde festgelegt.
Sobald ich genauere Informationen habe, werde ich die Schulfamilie zeitnah über den schulmanager bzw. über die Homepage der Schule informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
26. März 2021, 10.30 Uhr
Liebe Schulfamilie, liebe Eltern, liebe Schüler
die zurückliegenden Wochen haben von uns allen sowohl im schulischen als auch im privaten Bereich sehr viel Kraft, gute Nerven und vor allem auch viel Flexibilität verlangt. Leider ist aufgrund der derzeitigen Pandemieentwicklung nicht davon auszugehen, dass sich die Situation nach den Osterferien wirklich bedeutend ändern wird.
Im Namen des gesamten Kollegiums der Grund- und Mittelschule Litzendorf möchte ich mich an dieser Stelle bei Ihnen, liebe Eltern, für die bisherige gute Zusammenarbeit und Ihre Unterstützung in dieser angespannten Zeit bedanken.
Sie haben in den letzten Monaten und Wochen viel geleistet und dabei unsere Arbeit als Pädagogen unterstützt.
Ausdrücklich bedanken möchte ich mich an dieser Stelle auch bei den Mitgliedern des Elternbeirats mit Ihrem Vorsitzenden Herrn Sascha Moroskow für die stets angenehmen, informativen und unterstützenden Elternbeiratssitzungen. Vielen Dank für den regelmäßigen Austausch, die guten Anregungen und natürlich für Ihr tolles Engagement.
Liebe Eltern, wie gewohnt erhalten Sie auch weiterhin über Elternbriefe und über unsere Homepage aktuelle Informationen zu unserem Schulbetrieb. Hinsichtlich des Unterrichtsstarts nach den Ferien darf ich Sie in diesem Zusammenhang bitten, auch in den Ferien regelmäßig Ihren E-Mail Eingang zu prüfen. Ebenso darf ich Sie ermuntern, bei auftretenden Fragen wie z.B. der konkreten schulischen Umsetzung auferlegter Maßnahmen, in der Schulleitung nachzufragen. Sehr gerne gebe ich Ihnen hier Auskunft und nehme Anregungen entgegen.
Liebe Schulfamilie, diese besondere Zeit gibt uns auch eine Chance für Zusammenhalt und gemeinsames Meistern aller Herausforderungen. Hoffen wir gemeinsam, dass sich die Situation Schritt für Schritt wieder normalisiert. Bleiben Sie bitte zuversichtlich. Für die kommenden Wochen wünschen wir Ihnen alles Gute, passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie und Ihre Angehörigen gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn und Kollegium
Hier erhalten Sie Einblick in das Elterninformationsschreiben des Kultusministeriums vom 25. März 2021 sowie in das Protokoll der letzten Elternbeiratssitzung.
19. März 2021, 11.30 Uhr
Liebe Eltern,
soeben haben wir die aktuellen Inzidenzwerte der Kreisverwaltungsbehörden bekommen. Da wir mittlerweile auch im Landkreis Bamberg über dem Wert 50 liegen, gilt ab Montag, den 22 .März 2021 Wechselunterricht für alle Grundschulen.
Um eine gleichmäßige Verteilung der Unterrichtstage für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, starten wir in Litzendorf am kommenden Montag mit der Gruppe 2. Das heißt die Schülerinnen und Schüler der Gruppe 2 kommen an den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag in die Schule. Die Schülerinnen und Schüler der Gruppe 1 dementsprechend am Dienstag und Donnerstag. Für die Abweichung vom bisherigen Plan bitten wir aufgrund des genannten Grundes um Verständnis.
Gleichzeitig tritt auch wieder der Stundenplan in Kraft, der während der vorangegangenen Wochen des Wechselunterrichts gültig war. Dies bedeutet für den Unterrichtsschluss folgendes:
1. Klassen: Mo. – Fr. Unterrichtsschluss ist jeweils 11.20 Uhr
2.- 4. Klassen: Mo. – Do. Unterrichtsschluss 12.15 Uhr, am Freitag 11.20 Uhr.
5. u. 6. Klassen: Mo. – Fr. Unterrichtsschluss 13.00 Uhr (Präsenzunterricht für alle Schüler)
Eine Notbetreuungsgruppe ist eingerichtet und kann bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Bitte geben Sie uns zur besseren Organisation eine kurze Rückmeldung, an welchen Tagen Sie diese evtl. benötigen. (per email an verwaltung@vs-litzendorf.de )
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn, R
18. März 2021, 17.30 Uhr
Liebe Schulfamilie,
zwischenzeitlich haben wir vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weitere Hinweise zur Durchführung von Selbsttests erhalten, die ich Ihnen in diesem Schreiben in einer Kurzfassung zukommen lassen möchte. Alle wesentlichen Informationen können Sie auch auf der Homepage des Kultusministeriums (www.km.bayern.de) und auf dem Einwilligungsschreiben (erhalten Sie über die Postmappe Ihrer Kinder) nachlesen.
Kurzinfo zu den Selbsttests für Schülerinnen und Schüler
– Die Teilnahme an der Selbsttestung ist freiwillig und daher keine Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht.
– Eine schriftliche Einwilligungserklärung von den Eltern ist erforderlich. Bitte schicken Sie diese bis zum 25.03.2021 zurück an die Schule.
– Die Tests finden in der Schule statt und können ohne Unterstützung medizinisch geschulten Personals von den Schülern selbst durchgeführt werden. Die Selbsttestung wird durch die jeweilige Lehrkraft der ersten Unterrichtsstunde begleitet, d.h. unter Aufsicht und verbaler Anleitung.
– Zeitaufwand von ca. 20 Minuten davon ca. 15 Minuten Wartezeit.
– Die Schule übermittelt bekannt gewordene positive Testergebnisse nicht an das örtlich zuständige Gesundheitsamt.
– Bei einem positiven Testergebnis wird der betroffene Schüler / Schülerin isoliert. Die Eltern werden gebeten Ihr Kind von der Schule abzuholen und das Gesundheitsamt zu informieren. Dieses leitet dann eine weitere (genauere) PCR-Testung ein. Ein Schulbesuch ist nach einem positiven Testergebnis erst wieder möglich, sofern das Ergebnis einer negativen PCR-Testung vorgelegt wird.
– Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an der Schule eingegangen. Die Testungen werden nach den Osterferien starten.
Die Durchführung von Selbsttests in einer kontrollierten schulischen Umgebung führt letztendlich zu mehr Sicherheit beim Präsenzunterricht. Jede Testung hilft, unentdeckte Infektionen zu erkennen und trägt somit zu mehr Schutz für Schülerinnen und Schüler bei.
Bei konkreten Nachfragen können Sie sich gerne an die Schulleitung wenden.
Angesichts des derzeitigen „unsicheren“ Inzidenzwertes könnte es passieren, dass wir in der kommenden Woche in der Grundschule wieder in den Wechselunterricht übergehen müssen. Sollte dies der Fall sein, greift erneut der Ersatzstundenplan der letzten Wochen. Wir würden am kommenden Montag mit der Gruppe 2 starten.
Die endgültige Entscheidung über die Unterrichtsform in der nächsten Woche können wir Ihnen leider erst am morgigen Freitag nach der Mitteilung durch das Gesundheitsamt bekanntgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn, R
14. März 2021, 10.00 Uhr
Liebe Schulfamilie,
trotz derzeit steigender Inzidenzwerte können wir ab kommenden Montag mit allen unseren Klassen in den Präsenzunterricht starten. Sofern es in den nächsten Tagen jedoch zu einer gravierenden Verschlechterung der Inzidenzwerte kommen sollte, müssen wir auch mit kurzfristigen Veränderungen im Unterrichtsbetrieb rechnen. Genauere und aktuellere Informationen erhalten wir in diesem Fall über das Schulamt Bamberg bzw. dem Gesundheitsamt, welche wir bei Kenntnis Ihnen unmittelbar weiterleiten werden. Ob wir daher auch in der letzten Schulwoche vor den Osterferien Präsenzunterricht halten können, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesichert.
Der Rahmenhygieneplan für Schulen wurde mit Stand vom 15.03.2021 seitens des Ministeriums überarbeitet und kann hier eingesehen werden. Lesen Sie sich diesen bitte durch! Eine wesentliche Neuerung gibt es hierbei im Umgang mit Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern. Demnach ist die Wiederaufnahme des Schulbesuchs nach einer Erkrankung erst wieder nach der Vorlage eines negativen Corona-Test möglich (genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Umgang bei Erkältungssymptomen).
Um an allen Schulen einen größtmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Infektionsgefahr zu minimieren, besteht ab kommender Woche auch die Möglichkeit für wöchentliche Selbsttests von Schülerinnen und Schülern unter 15 Jahren. Die Teilnahme ist freiwillig. Hierzu wird eine schriftliche Zustimmung der Eltern benötigt. Die Tests sollen in der Schule eigenständig – wenn nötig unter Anleitung der Lehrkräfte – durchgeführt werden. Genauere Informationen zur Selbsttestung von Schülerinnen und Schülern können Sie auf der Homepage des Ministeriums in Erfahrung bringen. Zur Zeit sind an der Schule Litzendorf noch keine der benötigten Selbsttests eingetroffen. Sobald diese eintreffen und wir mit den Testungen starten können, werden Sie informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn, R
23. Februar 2021, 14.40 Uhr
Ab sofort werden für Schülerinnen und Schüler, die in den Präsenzunterricht gehen, kostenlose Reihentestungen angeboten. Das Testangebot für Schülerinnen und Schüler wird im Rahmen der Bayerische Teststrategie als Jedermanns-Testung gewertet.
Schülerinnen und Schüler können sich in der Abstrichstelle Scheßlitz (Oberend 32) Montag, Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr testen lassen. Bitte nutzen Sie dieses Angebot an den unterrichtsfreien Tagen.
17. Februar 2021, 13.00 Uhr
Hier finden Sie den aktuellen Elternbrief mit den Rahmenbedingungen für den Schulstart am Montag, 22.02.2021!
28. Januar 2021, 11.30 Uhr
Liebe Schulfamilie,
der Distanzunterricht wurde durch Beschluss des Ministerrats der Länder vom 19. Januar 2021 bis zum 12. Februar 2021 verlängert. Die Möglichkeit zur Nutzung der Notbetreuung besteht weiterhin. Bitte geben Sie uns Bescheid (per an Mail an verwaltung@vs-litzendorf.de), an welchen Tagen und in welchen Zeiträumen Sie diese bei Bedarf in Anspruch nehmen müssen.
Des Weiteren verfügt die Schule Litzendorf mittlerweile über einen Satz IPads, die bei Bedarf für den Distanzunterricht ausgeliehen werden können.
Hier können Sie in das Schreiben des Kultusministeriums bezüglich der Verlängerung des Distanzunterrichts einsehen.
Die Ausgabe der Zwischeninformation für unsere 4.Klässlerinnen und 4.Klässler erfolgt – sofern keine genauere Vorgaben der Regierung noch eintreffen – am Freitag, den 5. Februar 2021. Die Zwischeninformationen können im Zuge des Materialaustausches erfolgen.
Die Ausgabe der Zwischenzeugnisse für die Klassen 1 – 3 und 5 – 6 erfolgt am 05.03.2021.
Ausgabetermin des Übertrittszeugnisse ist der 07.05.2021. Die Anmeldung zum Probeunterricht ist im Zeitraum vom 10.05. – 14.05.21 möglich. Der Probeunterricht findet vom 18.05. – 20.05.21 statt.
Hoffen wir gemeinsam auf eine rasche Rückkehr zum Präsenzunterricht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn, R
08. Januar 2021, 13.00 Uhr
Liebe Schulfamilie,
hier können Sie in den Elternbrief zum Unterrichtsbeginn im Kalenderjahr 2021 einsehen. Hierin enthalten sind wichtige organisatorische Hinweise zum bevorstehenden Distanzunterricht.
Die Umsetzung des Distanzunterrichts erfolgt auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes zum Distanzunterricht der Staatsregierung. Dieses und viele weitere Informationen können stets aktuell auch auf der Homepage des Kultusministeriums eingesehen werden.
Notbetreuung:
Eine Notbetreuungsgruppe ist eingerichtet. Bei Bedarf können Sie Ihr Kind für diese anmelden. Die Notbetreuungszeit erstreckt sich auf die reguläre Unterrichtszeit einschließlich evtl. gebuchter Zeiten im offenen Ganztag. Für den Transport der Schüler in die Notgruppe und nach Hause steht kein Schulbus zur Verfügung. Sollten sich hier Schwierigkeiten ergeben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. (Anlage Merkblatt Notbetreuung)
Viele Grüße
Gerald Dorn, R
07. Januar 2021, 17.00 Uhr
Liebe Schulfamilie,
zuerst einmal möchte ich Ihnen allen ein gutes, gesundes und hoffentlich nicht zu stressiges 2021 wünschen.
Wie Sie alle mitbekommen haben, findet in den nächsten drei Wochen kein Präsenzunterricht statt.
Hier finden Sie ein Schreiben des Kultusministers zu den ab Montag geltenden Maßnahmen. Ebenso finden Sie noch ein Schreiben zur Notbetreuung (Anlage Merkblatt Notbetreuung) für die Klassen 1 bis 6. Bitte geben Sie uns bis Freitag Bescheid, falls Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten (bitte mit Angabe der Wochentage und der zur beaufsichtigen Zeit). Dies kann über den Schulmanager, per Mail oder über die Klassenlehrkraft erfolgen.
Weitere und genauere Informationen zum Schulbetrieb erhalten Sie durch die Klassenleitungen Ihrer Kinder. Ebenso werden wir Sie auch über unsere Schulhomepage und dem Schulmanager über weitere Details zeitnah informieren.
Viele Grüße
Gerald Dorn, R
15. Dezember 2020, 13.00 Uhr
Liebe Schulfamilie,
wir alle hoffen, nach den Weihnachtsferien wieder mit weniger Einschränkungen beim Unterrichtsbetrieb in das neue Kalenderjahr zu starten. Wie sich das Infektionsgeschehen bis dahin tatsächlich entwickelt, ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nur schwer absehbar. Ich bitte Sie daher, sich insbesondere in der Woche vor dem geplanten ersten Schultag des Jahres 2021 regelmäßig über die gewohnten Kanäle (u.a. Homepage der Schule) zu informieren.
Hier finden Sie Informationsschreiben des Staatministeriums für Kultus und Unterricht zum Distanzlernen und zur Notbetreuung:
Informationsschreiben vom 14.Dezember 2020_
Informationsschreiben vom_15.Dezember.2020_
Mit weihnachtlichem Gruß
Gerald Dorn
13. Dezember 2020, 16.30 Uhr
Liebe Eltern, liebe Schulfamilie,
wie von Ministerpräsident Söder öffentlich verkündet, wird ab Mittwoch, den 16.12.2020, der Präsenzunterricht in den Schulen für alle Jahrgangsstufen eingestellt.
Alle Klassenlehrkräfte werden daher am kommenden Montag und Dienstag mit den Schülerinnen und Schülern das weitere Vorgehen besprechen und entsprechende Arbeitsaufträge für die kommenden Tage mitgeben.
Es ist davon auszugehen, dass eine Notbetreuung für Mittwoch, Donnerstag und Freitag in der bisherigen Form eingerichtet werden soll.
Da die Organisation innerhalb der nächsten beiden Tage erfolgen muss, wenden Sie sich bitte telefonisch (09505 / 80480), per Schulmanager oder per Mail (verwaltung@vs-litzendorf.de) an uns, wenn Sie diese Betreuung in Anspruch nehmen müssen.
Sobald wir weitere wichtige Informationen zum Schulbetrieb seitens des Ministeriums erhalten haben, werden wir Sie verständigen.
Hier finden Sie den aktualisierten Rahmenhygieneplan vom 11.12.20, ein Elterninformationsschreiben des Staatsministeriums sowie ein Formular zur Bestätigung der Symptomfreiheit.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn, R
11. Dezember, 11.00 Uhr
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
seitens der Regierung und des Gesundheitsamtes gibt es neue Informationen zum Thema Masken.
Dementsprechend erfüllen Klarsichtmasken aus Kunststoff, auch wenn sie eng anliegen, nicht mehr den Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung und sind den Visieren damit quasi gleichgestellt.
Das bedeutet konkret, dass auch die „smile by ego“ – Masken in der Schule nicht mehr erlaubt sind.
Ich bitte Sie, die Neuregelung zu beachten und ab nächster Woche Ihre Kinder mit einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung auszustatten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
09. Dezember 2020, 8.45 Uhr
Liebe Schulfamilie,
aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen hat der Ministerrat am letzten Sonntag neue Corona-Maßnahmen beschlossen, die auch den Schulbereich betreffen.
Für unsere Grund- und Mittelschule in Litzendorf ändert sich dabei zunächst nur wenig. In allen Jahrgangsstufen wird – wie bisher auch – der Präsenzunterricht beibehalten. Lediglich beim
sportpraktischen Unterricht gibt es eine Neuerung. Dieser wird bis zu den Weihnachtsferien ausgesetzt. Die Schülerinnen und Schüler verbleiben in den Sportstunden im Klassenverband und machen keine sportpraktischen Übungen. Unterrichtsgänge / Spaziergänge als Alternative zum Sportunterricht sind weiterhin möglich.
Diese Regelungen gelten zunächst bis zum Beginn der Weihnachtsferien.
Hier finden Sie das entsprechende Informationsblatt für Erziehungsberechtigte des Kultusministeriums.
Bitte beachten Sie die Informationen über unseren Schulmanager und sehen Sie auch immer wieder auf die Homepage der Schule nach.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
29. November 2020, 10.30 Uhr
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die letzten Tage standen ganz im Zeichen der politischen Beratungen darüber, wie das Infektionsgeschehen in unserem Land weiter eingedämmt werden kann. Wie Sie wissen, haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten am Mittwochabend einen bundesweit einheitlichen Rahmen gesetzt. Ziel ist dabei nach wie vor, den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.
Über die Maßnahmen unsere Schule betreffend, möchte ich Sie kurz informieren:
Maskenpflicht
Die allgemeine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände (auch am Sitzplatz im Klassenzimmer) gilt unverändert für alle Jahrgangsstufen weiter.
Regelungen für den 21./22. Dezember 2020
Am 21. / 22. Dezember findet kein Unterricht mehr statt. Der letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien 2020 ist somit Freitag, der 18. Dezember. Lesen Sie hierzu das Informationsblatt des Staatsministeriums. Die Notbetreuung erstreckt sich an beiden Tagen auf die regulären Unterrichtszeiten. Ob ein Besuch der offenen Ganztagsschule bzw. des Hortes an diesen Tagen möglich sein wird, erfahren Sie direkt von den jeweiligen Einrichtungen. Eine Notbetreuung kann nicht angeboten werden, wenn Quarantäneanordnungen für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler bestehen.
Sollten Sie für den 21. bzw. den 22. Dezember eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, geben Sie uns bitte so bald wie möglich, aber bis spätestens 16. Dezember 2020 Bescheid.
Bei weiteren Fragen zur Notbetreuung können Sie sich jederzeit an die Schule wenden.
Ich wünsche Ihnen eine schöne vorweihnachtliche Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
16. November 2020, 9.30 Uhr
Hier finden Sie den aktualisierten Rahmenhygieneplan für Schulen (Stand: 16.11.2020) und das aktualisierte Informationsschreiben m Umgang mit Erkältungssymptomen (Stand: 16.11.2020). Ebenso können Sie hier Einblick in das Schreiben des Kultusministeriums Aktuelles zum Schutz vor dem Corona-Virus erhalten. Hier ist eine Kurzfassung des Rahmenhygieneplans .
10. November 2020, 12.00 Uhr
Hier finden Sie den neuen Rahmenhygieneplan für Schulen (Stand: 06.11.2020) und ein Informationsschreiben zum Umgang bei Erkältungssymptomen.
08. November 2020, 17.00 Uhr
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
folgende Informationen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien zu Ihrer Kenntnisnahme:
1. Der Drei-Stufen-Plan
wird bis mindestens 30.11.2020 ausgesetzt. Schulschließungen, Umstellung auf Distanzunterricht oder Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht in Schulen aller Schularten allein aufgrund eines bestimmten Inzidenzwerts erfolgen nicht. Maßnahmen an den Schulen werden
nur angeordnet, wenn ein Infektionsgeschehen vorliegt (siehe Nr. 3).
2. Maskenpflicht
Auf dem Schulgelände besteht für alle Jahrgangsstufen Maskenpflicht. Ausnahmen von der Maskenpflicht am Platz können gemäß § 18 Abs. 2 Satz 4 der 8. BayIfSMV allenfalls in begründeten Fällen für einzelne Schulen getroffen werden. Voraussetzung ist u. a., dass kein nachweisbares Infektionsgeschehen an der Schule besteht und der Mindestabstand von 1,5 m auch im Klassenzimmer (bei durchgängigem Präsenzunterricht) eingehalten werden kann.
3. Bestätigter COVID-19 Fall bei einer Schülerin/einem Schüler in einer Klasse
Tritt während regulärer Unterrichtsphasen ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Schulklasse bei einer Schülerin bzw. einem Schüler auf, so wird die gesamte Klasse für bis zu vierzehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen und eine Quarantäne durch die zuständige Infektionsschutzbehörde angeordnet. Dies gilt gemäß den Empfehlungen des RKI für Schulen vom 12.10.2020 aufgrund der Aerosolaufsättigung bei langer Aufenthaltsdauer im Klassenzimmer in relativ beengten Raumsituationen oder schwer zu überblickenden Kontaktsituationen in der Schule auch dann, wenn alle Personen im Raum einen MNB/MNS getragen haben. Die gesamte Klasse bzw. der Kurs – also alle Personen(-gruppen), zu denen eine relevante Exposition (> 30 Minuten, in einem nicht ausreichend belüfteten Raum) bestand – sind als Kontaktpersonen der Kategorie I (KP I) zu betrachten.
Eine Abweichung von dieser Empfehlung ist zur Sicherstellung des Infektionsschutzes nicht möglich.
Die Schülerinnen und Schüler müssen sich sofort in häusliche Quarantäne begeben und werden, vorzugsweise an Tag 5 bis 7, getestet (PCR- oder AG-Test). Ein negatives Testergebnis hebt das Gesundheitsmonitoring nicht auf und beendet die Quarantäne nicht. Treten Symptome auf, ist umgehend eine Testung zu veranlassen.
Enge „außerschulische“ Kontaktpersonen positiv getesteter Schülerinnen und Schüler werden ebenfalls als KP I eingestuft; auch für sie wird aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
4. Vorgehen bei Erkrankung von Schülerinnen und Schülern
Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch der Grundschulen/Grundschulstufen der Förderzentren weiterhin möglich. An weiterführenden Schulen ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negatives Testergebnis (PCR oder AG-Test) bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Die Entscheidung über einen Sars-CoV-2-Test wird nach ärztlichem Ermessen großzügig unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.
Kranke Schülerinnen und Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit
Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in allen Schularten erst wieder möglich, sofern die Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Für eine Wiederzulassung an allen Schularten ist zusätzlich zu der Symptomfreiheit von 24 Stunden die Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 (PCR- oder AG-Test) oder eines ärztlichen Attests erforderlich. Die Entscheidung über einen Test wird nach ärztlichem Ermessen unter Einbeziehung der Testressourcen und der Testlaufzeitzeit getroffen. Telefonische und telemedizinische Konzepte sind möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Dorn
06. November 2020, 10.30 Uhr
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
nach fachlicher Einschätzung des Staatlichen Gesundheitsamtes sind Schulen aktuell keine Treiber des steigenden Infektionsgeschehens. Auch eine Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken bestätigte die Auffassung, dass der Schulbetrieb weiterhin in Stufe 2 des Rahmenhygieneplans Schulen weiterlaufen kann. Dabei gilt Maskenpflicht in allen Klassen, auch in der Grundschule.
Das bedeutet für die Grund- und Mittelschule Litzendorf, dass wir ab der kommenden Schulwoche vom 09.11.20 bis auf weiteres den bisherigen Schulbetrieb (Präsenzunterricht für alle) weiterführen können.
Das Gesundheitsamt weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Unterricht in festen Gruppen organisiert werden soll. Dies betrifft an unserer Schule v.a. den jahrgangs- bzw. klassenübergreifenden Religionsunterricht. Hier werden wir organisatorische Änderungen vornehmen müssen. Eine mögliche Alternative hierbei wären die vom katholischen Büro Bayern – in Abstimmung mit den sieben katholischen Diözesen in Bayern – und vom Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern erarbeitete und von den beiden Kirchen autorisierte Formen eines temporär kooperativen Religionsunterrichts .
Der temporär kooperative Religionsunterricht bietet eine zeitlich befristete Lösung als Ergänzung zum konfessionellen Religionsunterrichts, wenn dieser aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden hygienischen Bestimmungen nicht in üblicher Weise durchgeführt werden kann. Sobald die Auflagen zum Gesundheitsschutz auslaufen, ist der reguläre konfessionelle Religionsunterricht wieder aufzunehmen.
Bezüglich der konkreten Umsetzung der Vorgaben zum Religions- und Ethikunterricht werden wir Sie zeitnah noch informieren.
Ich wünsche weiterhin erholsame Ferientage und bleiben Sie gesund!
Gerald Dorn, Rektor
04. November 2020, 14.30 Uhr
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
bis heute haben wir noch keine Informationen seitens des Gesundheitsamtes bzw. seitens des Schulamtes bekommen, wie der Schulbetrieb nach den Herbstferien anlaufen soll.
Wir als Schule haben alle drei möglichen Szenarien (Präsenzunterricht für alle wie bisher, Wechselunterricht in Gruppen, vollständiger Distanzunterricht für alle) vorbereitet und könnten auch mit allen dreien loslegen. Dabei ist der Präsenzunterricht für alle zweifelsohne die beste Option.
Informationen zu einer eventuell notwendigen Notbetreuungsgruppe kann ich Ihnen ebenfalls noch nicht geben. Auch hier wurden uns bis dato keine Vorgaben / Informationen weitergeleitet.
Ich bedauere, dass ich Ihnen heute keine verbindlichen Auskünfte für die Zeit nach den Ferien geben kann, sondern Sie auf die Erklärungen der Politik in den nächsten Tagen sowie die dann folgenden Schreiben verweisen muss. Sobald wir neue Informationen für die nächste Woche bekommen, werden wir Sie umgehend informieren.
Ich wünsche Ihnen allen dennoch ein paar erholsame Ferientage und grüße Sie herzlich!
Gerald Dorn
30. Oktober 2020, 11.00 Uhr
Busfahrpläne bei einem evtl. Wechselbetrieb ab dem 09. November 2020:
Busplan Basel bei Wechselbetrieb für unsere Schülerinnen und Schüler aus Memmelsdorf / Gundelsheim
28. Oktober 2020, 13.15 Uhr
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
da wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau sagen können, wie es mit dem Schulbetrieb an unserer Schule nach den Herbstferien weitergeht, bitten wir Sie, sich tagesaktuell auf dem Laufenden zu halten. Sobald wir neue Informationen seitens der Regierung bzw. des Gesundheitsamtes erhalten, werden wir diese auf unserer Homepage veröffentlichen.
Entsprechende Szenarien zum Schulbetrieb wurden vorbereitet und mit Ihnen kommuniziert. Hoffen wir, dass wir diese jedoch nicht benötigen und nach den Herbstferien ganz „normal“ mit dem Präsenzunterricht für alle fortfahren können.
Ich wünsche der gesamten Schulfamilie erholsame Herbstferien. Bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße
gez. Gerald Dorn
26.Oktober 2020, 14.45 Uhr
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Laut aktueller Mitteilung aus dem Schulamt (Montag, 26.10.2020, 10.15 Uhr) wird der Präsenzunterricht, unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben zur Maskenpflicht, zunächst wie bisher bis zu den Herbstferien weiterlaufen.
Da die Coronazahlen derzeit jedoch beständig steigen, bereiten wir uns wieder auf unterschiedliche Szenarien der Beschulung vor. Mehr dazu können Sie dem Elternbrief_Corona_Stufe3 entnehmen.
25.Oktober 2020, 18.00 Uhr
Laut den Zahlen des Landratsamtes steht die Corona-Ampel bei uns seit heute auf Rot. Dies impliziert, dass wir uns ab nun an die Vorgaben der Stufe 3 des Rahmenhygienekonzeptes für Schulen zu halten haben. Dies bedeutet zunächst ab morgen, Montag den 26.10.2020:
–> Maskenpflicht für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und sonstigen Personen auf dem gesamten Schulgelände.
–> Maskenpflicht für alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte auch im Unterricht und in den Pausen.
–> Sportunterricht mit Maske und Mindestabstand (in der Halle), ohne Maske und mit Mindestabstand (draußen)
–> Schulbesuch bei leichten Erkältungssymptomen weiterhin erlaubt, allerdings mit negativem Testergebnis bzw. ärztlichem Attest
Ob es wieder halbierte Klassen mit Präsenz- und Distanzunterricht geben wird, ist noch unklar. Am morgigen Montag erwarten wir alle Klassen wie gehabt.
Sollte es neue Anweisungen des Gesundheitsamtes geben, werden wir diese hier auf unserer Homepage veröffentlichten und Sie unmittelbar darüber informieren.
Bitte helfen Sie weiterhin mit, unseren Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Versorgen Sie Ihr Kind täglich mit ausreichend Masken, damit eine feuchte gewechselt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gerald Dorn