Die Aufnahme der Beschulung nach den Pfingstferien in vollständigen Lerngruppen ohne Mindestabstand von 1,5m ist nur bei strikter Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen umsetzbar.
Personen, die
- mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome aufweisen
- die einer sonstigen Quarantänemaßnahmen unterliegen,
dürfen die Schule nicht betreten.
In der Schule achten wir auf folgende Maßnahmen:
- regelmäßiges Händewaschen mit Flüssigseife
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette
- Verzicht auf Körperkontakt, sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeit ergibt
- Vermeidung des Berührens von Auge, Nase und Mund
- intensive und regelmäßige Lüftung der Räume
- Vermeidung von Ansammlungen im Sanitärbereich
- auf die Einhaltung der Abstandsregelung im Klassenverband wird verzichtet, zu Lehrkräften und anderem Personal wird dennoch weiterhin auf Abstand geachtet
- keinerlei Austausch von Materialien (Stifte, Lineal, …)
- Aufteilung des Pausenhof in Zonen um eine Durchmischung von Schülergruppen einzuschränken
- Einhalten der Maskenpflicht auf dem Schulgelände
- Durchführung von Corona-Selbsttests in der Mittelschule und Pool-Tests in der Grundschule (alternativ: Mitbringen eines negativen Testergebnisses)
Darauf müssen Sie achten:
- das Tragen einer geeigneten Mund- Nasen- Bedeckung ist grundsätzlich für alle Personen auf dem Schulgelände (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Externe, Eltern) verpflichtend!! Ausgenommen von dieser Pflicht sind Personen, die aufgrund gesundheitlicher Gründe vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind (nur mit Attest).
NEU: Für Lehrkräfte besteht auf dem gesamten Schulgelände (einschl. Unterrichtsräume und Lehrerzimmer) die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sog. „OP-Maske“). Ab dem 07. Juni 2021 gilt diese Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sog. „OP-Maske“) auch für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1-4 können zwar wie bisher die sog. Alltags- oder Community-Masken im Schulgebäude nutzen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch auch für sie das Tragen medizinischer Masken (sog. „OP-Maske“), die im Handel zunehmend auch in Kindergrößen erhältlich sind. Bitte achten Sie darauf, dass diese Masken bei Ihren Kindern korrekt sitzen.
NEU: Sowohl in der Grundschule als auch in der Mittelschule dürfen die Schüler*innen und Lehrer*innen am Arbeitsplatz die Masken ablegen.
- Eltern betreten das Schulhaus nur in dringenden Fällen!
Bitte beachten Sie die aktuellen kultusministeriellen Schreiben bezüglich der Regelungen zum Schulbetrieb unter Covid-19 Bedingungen:
Aktueller Rahmenhygieneplan (Stand 22.09.21)
Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen (Stand 04.06.2021)
Infoblatt-Unterrichtsbetrieb-ab-7.-Juni-2021
Gebrauchsanweisung_“Lolli-Tests“
Ausführliche Informationen können Sie auf der Homepage des Kultusministeriums einsehen.
(Stand: 03.11.2021)